Elektrische Sicherheit an Aufzügen
Als Meisterbetrieb im Elektrotechnikerhandwerk sind wir berechtigt diese Prüfungen auszuführen und Prüfprotokolle anzufertigen, diese anzufertigen wird empfohlen, ist aber für eine verlässliche Dokumentation unabdingbar. Diese Prüfung kann auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 erbracht werden, diese erfüllt alle Bedingungen und nicht nur die Mindestanforderungen.
Hierbei wird durch Sichtprüfung der elektrischen Anlage sowie durch Messung mit zugelassenen Messgeräten nach DIN VDE 0413 unter anderem der Schleifenwiderstand; Isolationswiderstand und Schutzleiterverbindungen festgestellt ob die elektrische Anlage des Aufzuges sicher ist.
Prüffristen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel:
Regelmäßige Prüfungen von Aufzugsanlagen werden wiederkehrende Prüfungen genannt. Diese Prüfungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgeschrieben. Die BetrSichV hat Gesetzescharakter und ist deshalb für jeden Betreiber verbindlich einzuhalten.
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
---|---|---|---|
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre |
auf ordnungs- gemäßen Zustand |
Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | ||
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen |
1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs- Schutzschalter
|
6 Monate
arbeitstäglich |
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Anlage/Betriebsmittel |
Prüffrist Richt- und Maximal-Werte |
Art der Prüfung | Prüfer |
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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschluss- leitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss |
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2%) erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. |
auf ordnungs- gemäßen Zustand |
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Leltec GmbH Aufzug & Fördertechnik Meisterbetrieb im Elektrotechnikerhandwerk. |