Verbesserung der Sicherheit bestehender Aufzugsanlagen!
Mit der europäischen Norm wurde auf europäischer Ebene eine allgemein akzeptierte Prüfliste für bestehende Aufzüge erarbeitet, in der alle Risiken aufgezeigt werden.
Diese wird auch als SNEL (Safety Norm for Existing Lifts) bezeichnet und enthält in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung Relevanz.
Wichtig für den Betreiber!
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt eine sicherheitstechnische Bewertung bzw. Gefährdungsbeurteilung von Aufzugsanlagen.
Die Betriebssicherheitsverordnung wendet sich in erster Linie an die Betreiber und verpflichtet ihn direkt, die Vorschriften aus der Verordnung zu erfüllen.
Das Nichtbeachten dieser Verordnung kann im Schadensfall gravierende haftungs- und ggf. auch versicherungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Je nach Risiko und Folgeschwere eines Prüfkriteriums wurden Fristen festgelegt, wann Maßnahmen zu ergreifen sind.
Kurzfristig sollten aufgrund des hohen Risikos und der Forderung aus der Betriebssicherheitsverordung u. a. folgende mechanische und elektrische Bauteile nachgerüstet werden:
· Grubenleitern für die Schachtgrube (verschiedene Ausführungen)
· Grubensteuerstelle mit Notstop, Lichttaster, Alarmtaster und Steckdose (3)
· Schachtbeleuchtung
· Alarmtaster
· Notrufeinrichtung
· ausreichende Beleuchtung in Triebwerks- Rollenräumen
· Schürzen unterhalb der Fahrkorbschwellen
· Umwehrung für das Fahrkorbdach
· Treibscheibenabdeckung (6)
· Abdeckung für Geschwindigkeitsbegrenzer, Seilrollen und Kettenräder (1)
· Reglerspanngewichtsschalter (4)
· Notendschalter
· Schlaffseilüberwachung
· Laufzeitüberwachung
· abschließbare Hauptschalter (2)
· Phasenüberwachung
· Inspektionssteuerung auf dem Fahrkorbdach
· Fingerschutz und Seilabspringschutz (5)
· und Notbremsschalter.
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